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Einrichtung und Inhalt im Rohbau (ED1139.21)
Rohbau - ED1139.15
Einrichtung und Inhalt im Rohbau gelten gemäß Artikel 3 Punkt 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AEB bis zu der vereinbarten und auf der Polizze angeführten Versicherungssumme auf
erstes
Einrichtung und Inhalt im Rohbau (LW1139.21)
Rohbau - LW1139.15
Einrichtung und Inhalt im Rohbau gelten gemäß Artikel 3 Punkt 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AWB bis zu der vereinbarten und auf der Polizze angeführten Versicherungssumme auf
erstes
Begutachtung nach § 57 a KFG (AH3852.12) (AH3852.12)
Art 7.3. AHVB erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Schadener-
satzverpflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes (BGBl. Nr. 20/1949) wegen Per-
sonen- oder Sachschäden im Zusammenhang
Kfz und Anhänger ruhend in Garagen (St1143.15)
hmer zu vertretenden Umstand kein Versicherungsschutz gegeben ist.
Gemäß Art.8 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Sturmversicherung (AStB) gilt als Versicherungswert der
Mehrkosten durch behördlich vorgeschriebenen Mehraufwand (TIG009.13)
Auflagen - Mehrkosten - TIG009.13
1. Als Mehrkosten durch behördliche Auflagen gelten jene Kosten, die aufgrund gesetzlicher
Bestimmungen oder behördlicher Auflagen nach einem Schadenereignis über die Kosten