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F909 (F909)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F909
BEHÖRDLICH VORGESCHRIEBENER MEHRAUFWAND
Anläßlich eines versicherten Schadenfalles behördlich vorgesc
Versicherung von Neonröhren (G10) (G10)
GLAS G10
NEONRÖHREN
Gegenstand der Versicherung sind die Glasröhren der Anlage.
Die Versicherung erstreckt s
Mietsachschäden (AH808) (AH808)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH808
MIETSCHÄDEN
In Abänderung des Artikel 7, Pkt 10.1 der AHVB erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die
Einbruchdiebstahl- Vernebelungsanlage - ED3020.19 (ED3020.19)
Einbruchdiebstahl- Vernebelungsanlage - ED3020.19
Gemäß Art. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Sachversicherung (ABS) bzw. Art. 5 der dem Vertrag zugrunde liegend
Schäden durch Fahrzeuganprall (Fe1134.24)
FEUER - Schäden durch Fahrzeuganprall - Fe1134.24
Durch Anprall von fremden Kraftfahrzeugen verursachte Schäden an den versicherten Gebäuden
sind unter der Voraussetzung, dass der Schädiger bzw. Hal