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STURM – Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger als Handelswaren zum Vollwert in Gebäuden am Versicherungsort zum Wiederbeschaffungswert (St3034.19)
des
Versicherers einzuholen bzw. eine angeordnete Besichtigung des Schadens abzuwarten.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Extended Coverage - böswillige Beschädigung inkl. Graffito/Graffiti (EC3005.22)
Vandalismus und Graffiti sind dabei
unverzüglich bei der Sicherheitsbehörde anzuzeigen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Feuerwehren (UN1054.24)
zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Unfallversicherung findet keine Anwendung
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Kraftfahrzeuge und Anhänger am Grundstück (Fe1130.24)
des Versicherers einzuholen bzw. eine angeordnete Besichtigung
des Schadens abzuwarten.
Oberösterreichische Versicherung AG - 11.11.2024 - Seite 1 / 1
Fahrraddiebstahl innerhalb Österreichs (DH1449.24)
verpflichtet, den Fahrraddiebstahl unverzüglich bei der
Sicherheitsbehörde anzuzeigen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 14.11.2024 - Seite 1 / 1