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Schwimmbad-Absorberanlagen (St1125.15)
und auf der Polizze angeführten Versicherungssumme auf erstes Risiko versichert.
Für auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers freistehende Absorberanlagen besteht
Versicherungsschutz nur dann, wenn
Verkehrssicherungsmaßnahmen (Fe3056.22)
r innerhalb
oder außerhalb des Versicherungsortes, zu deren Beseitigung der Versicherungsnehmer aufgrund
gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, so ersetzt der Versicherer die Kosten für solche
notwendigen
Versicherungsform nach den Neuverglasungskosten (G810) (G810)
Blei-, Messing- und sonstige Kunstverglasungen.
Sind am Schadentag die der Prämienberechnung zugrunde gelegten Neuverglasungskosten niedriger als
die tatsächlichen Neuverglasungskosten, so wird nur [...] Teil des Schadens ersetzt, der sich
zum ganzen Schaden verhält, wie die der Prämienberechnung zugrunde gelegten Neuverglasungskosten zu
den tatsächlichen Neuverglasungskosten.
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Versicherungsform nach den Neuverglasungskosten (G807) (G807)
Messingverglasungen und sonstige Kunstverglasungen.
Sind am Schadentag die der Prämienberechnung zugrunde gelegten Neuverglasungskosten niedriger als
die tatsächlichen Neuverglasungskosten, so wird derjenige [...] Teil des Schadens ersetzt, der sich zum
ganzen Schaden verhält wie die der Prämienberechnung zugrunde gelegten Neuverglasungskosten zu den
tatsächlichen Neuverglasungskosten.
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Fußboden- und/oder Wandheizung (LW1118.15)
- Fußboden- und/oder Wandheizung - LW1118.15
Abweichend von Artikel 2 Punkt 6 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind Schäden am oder
durch das Wärmeabgabesystem einer wasserführenden Fußboden- und/oder [...] Fußboden- und/oder Wandheizung
erstreckt sich in Erweiterung von Artikel 8 Punkt 8 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB auf
eine Heizungsschlaufe.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite