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Fahrzeug-Kasko für landw. Zug- und Arbeitsmaschinen (KA7) (KA7)
forstwirtschaftlichen Betrieben und deren Nebenbetrieben unter
Ausschluß von der Gewerbeordnung unterliegenden Betrieben.
Dieser Umstand wurde bei der Prämienberechnung berücksichtigt.
Oberösterreichische
Balkonblumen, Blumengefäße (DH1701.15)
Balkonblumen, Blumengefäße - DH1701.15
In Erweiterung des Artikel 3 Punkt 4 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD erstreckt sich der
Versicherungsschutz auch auf Blumen und Blumengefäße auf Balkonen und Terrassen
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS2001)
Sachverständigenverfahren
Artikel 10 Schuldhafte Herbeiführung des Schadenfalles;
Obliegenheitsverletzung nach Schadeneintritt
Artikel 11 Zahlung der Entschädigung
Artikel 12 Rechtsverhältnis [...] des Ausgleichsverfahrens über das Vermögen
bzw. der Anordnung der Zwangsverwaltung über die Liegenschaft des Versicherungsnehmers den Vertrag
mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Artikel 6 [...] Schadenfall
nicht berührt.
Artikel 10
Schuldhafte Herbeiführung des Schadenfalles;
Obliegenheitsverletzung nach Schadeneintritt
(1) Wenn der Versicherungsnehmer oder eine der in leitender Stellung
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS1994) (ABS1994)
digenverfahren
Artikel 10 Schuldhafte Herbeiführung des Schadenfalles;
Obliegenheitsverletzung nach Schadeneintritt
Artikel 11 Zahlung der Entschädigung
Artikel 12 Rechtsverhältnis [...] des Ausgleichsverfahrens über das Vermögen
bzw. der Anordnung der Zwangsverwaltung über die Liegenschaft des Versicherungsnehmers den Vertrag
mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Artikel 6 [...] Schadenfall
nicht berührt.
Artikel 10
Schuldhafte Herbeiführung des Schadenfalles;
Obliegenheitsverletzung nach Schadeneintritt
(1) Wenn der Versicherungsnehmer oder eine der in leitender Stellung
AmHof-Sturmversicherung 2010 (AHoSt-2010)
Oberösterreichische eine Soforthilfe
bis zur Höhe der in der Polizze ausgewiesenen Summe auch ohne Vorliegen eines Reparaturnachweises.
Der Nachweis über die vollständige Instandsetzung der versicherten