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Wertanpassung der Versicherungssummen (Gebäude und Einrichtung)(F75.2) (F75.2)
(Wertanpassungsklausel) kann unbeschadet des Fortbestandes der
sonstigen Vertragsbestimmungen für sich allein von jedem Vertragspartner mit einer
Kündigungsfrist von drei Monaten auf den Zeitpunkt der Hau
Rauchgas-Reinigungsanlagen (MB64-03)
der Planung, der Berechnung, der Mischung und
der Applikationen sowie durch Hinterrostung des Trägermaterials.
4.2 durch den Weiterbetrieb der Anlage unter für den Schichtleiter des Blockes erkennbar
gestörten [...] gen an den
Katalysatoren ist ein Selbstbehalt von 20%, mind. der in der Polizze dafür angeführte Betrag,
vereinbart.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Einbruchdiebstahl - Mechanischer Außenschutz - ED3004.19 (ED3004.19)
EINBRUCHDIEBSTAHL - Mechanischer Außenschutz - ED3004.19
Gemäß Art. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Sachversicherung (ABS) bzw. Art. 5 der dem Vertag zugrunde liegenden [...] iften für Betriebe mit erhöhtem Risiko (siehe Erläuterungen):
In Abänderung von Pkt. 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden Zusatzbedingung für die
Einbruchdiebstahlversicherung von industriellen, gewerblichen
Kombinierter Rechtsschutz für Im Recht Privat (RS240) (RS240)
Bedingung für die Rechtsschutz-Versicherung (ERB) in der jeweils zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses geltenden Fassung in folgendem Umfang geleistet:
1.1. Fahrzeug-Rechtsschutz (Artikel 17.2 [...] (Artikel 21 ARB).
1.7. Sozialversicherungs-Rechtsschutz (Artikel 22 ARB).
1.8. Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz für den Privatbereich (Artikel 23 ARB).
1.9. Rechtsschutz für Vorsatzdelikte (Artikel 19
Kombinierter Rechtsschutz für Im Recht Privat Senior (RS245)
Bedingung für die Rechtsschutz-Versicherung (ERB) in der jeweils zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses geltenden Fassung in folgendem Umfang geleistet:
1.1. Fahrzeug-Rechtsschutz (Artikel 17.2 [...] (Artikel 21 ARB).
1.7. Sozialversicherungs-Rechtsschutz (Artikel 22 ARB).
1.8. Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz für den Privatbereich (Artikel 23 ARB).
1.9. Rechtsschutz für Vorsatzdelikte (Artikel 19