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Allgemeine Bedingungen für die KFZ-Haftpflichtversicherung (AKHB95-96) (AKHB95-96)
errechnet sich unter Zugrundelegung der in der für das vorangegangene Kalenderjahr gelegten
Gesonderten Ergebnisrechnung für die Kfz-Haftpflichtversicherung nach Maßgabe der aufgrund der
diesbezüglichen [...] Tarif aufgrund der Bestimmung des Pkt. 1. erhöht, kann der Versicherungsnehmer den Ver-
sicherungsvertrag binnen eines Monates, nachdem der Versicherer ihm die erhöhte Prämie und den
Grund der [...] 6 KFG wird die Prämie unter
Zugrundelegung der in Pkt. 6. ersichtlichen Tabelle nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen nach dem
Schadenverlauf bemessen.
1. Grundstufe
Wird auf einen Versic
Versicherungsform nach den Neuverglasungskosten (G815) (G815)
Blei-, Messing- und sonstige Kunstverglasungen.
Sind am Schadentag die der Prämienberechnung zugrunde gelegten Neuverglasungskosten niedriger als
die tatsächlichen Neuverglasungskosten, so wird nur [...] Teil des Schadens ersetzt, der sich
zum ganzen Schaden verhält, wie die der Prämienberechnung zugrunde gelegten Neuverglasungskosten zu
den tatsächlichen Neuverglasungskosten.
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Versicherungsform nach den Neuverglasungskosten (G820) (G820)
Blei-, Messing- und sonstige Kunstverglasungen.
Sind am Schadentag die der Prämienberechnung zugrunde gelegten Neuverglasungskosten niedriger als
die tatsächlichen Neuverglasungskosten, so wird nur [...] Teil des Schadens ersetzt, der sich
zum ganzen Schaden verhält, wie die der Prämienberechnung zugrunde gelegten Neuverglasungskosten zu
den tatsächlichen Neuverglasungskosten.
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AmHof Feuerversicherung 2011 (AHoF-2011)
Antriebs-
quelle verwendet werden;
2.2.3. sind brandgefährliche Tätigkeiten aller Art grundsätzlich verboten. Die zu bearbeitenden Tei-
le sind an eine dafür vorgesehene und speziell ei [...] gen und Interessentenwegen
- 50 Meter Mindestabstand zu allen anderen Gebäuden, Waldgrundstücken, Bahngleisen und Hoch-
spannungsleitungen
- 300 Meter Mindestabstand zu
Arzthaftpflicht (AH824) (AH824)
Schadenersatzverpflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes:
Die Versicherung erstreckt sich abweichend von Art 7.3 AHVB auch auf Schadenersatzver-
pflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes