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Undichte Silikon- und Fliesenfugen (LW5031.23)
Ergänzend zu Artikel 5 Punkt 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Leitungswasserversicherung
- Obliegenheiten vor dem Schadensfall - wird bestimmt, dass die vorhandenen Silikon- und
Fliesenfugen (Wartungsfugen)
Umweltstörung (AH431) (AH431)
versicherten Anlagen, Maßnahmen und Tätigkeiten.
Pkt. 3.:
Anzuführen sind allenfalls zusätzliche Obliegenheiten oder Risikoausschlüsse sowie zutreffendenfalls
ein höherer Selbstbehalt als in den Bedingungen
Arbeitnehmergarderoben (AH3418.12) (AH3418.12)
Abhandenkommen von in versperrbaren Garderoben eingebrachten
Sachen der Arbeitnehmer.
2. Obliegenheiten:
Der Versicherungsnehmer ist - bei sonstiger Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß §
Klarstellungsklausel (EC3010.23)
verursacht durch ein versichertes Schadenereignis gemäß den in
der Extended Coverage Sparte zugrundeliegenden Bedingungen (idgF):
AStB
AECB
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite
AmLand - Leitungswasserversicherung (ALL-02)
Oberösterreichische eine Soforthilfe
bis zur Höhe der in der Polizze ausgewiesenen Summe auch ohne Vorliegen eines Reparaturnachweises.
Der Nachweis über die vollständige Instandsetzung der versicherten