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Kombinierter Rechtsschutz für ImRecht Privat Senior (RS246)
Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB)in der jeweils zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses geltenden Fassung in folgendem Umfang geleistet:
1.1. Fahrzeug-Rechtsschutz (Artikel 17.2 [...] (Artikel 20 ARB).
1.5. Sozialversicherungs-Rechtsschutz (Artikel 22 ARB).
1.6. Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz für den Privatbereich (Artikel 23 ARB).
1.7. Rechtsschutz für Vorsatzdelikte (Artikel 19
KFZ-Reparaturbetriebe, Tätigkeit an Kundenfahrzeugen (AH3865.17) (AH3865.17)
Folgeschäden im Zusammenhang mit Chip- und/oder Motortuning;
5.3 Gewährleistungsansprüche, Vertragserfüllung;
Klarstellung: die Schadenabrechnung erfolgt abzüglich der ursprünglich geschuldeten [...] eine Besichtigung zu ermöglichen.
7. Die Versicherungssumme (als Sublimit) beträgt 1% der dem Vertrag zugrundeliegenden
Pauschalversicherungssumme. Abweichend von Art 5.2 AHVB leistet der V
Elektro Plus-Paket (KA1144.25)
Versicherungsfall.
4. Bergungs-, Abschleppkosten
In teilweiser Änderung des Art 5.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden allgemeinen Bedingungen
für die Kraftfahrzeug Kaskoversicherung (AKKB), ersetzt [...] sowie fest installierter Ladekabel und -stecker mitversichert, sofern nicht aus
einem anderen Versicherungsvertrag eine Entschädigung erlangt werden kann (Subsidiarität).
Der Diebstahl ist unverzüglich bei
Allrisk - unbenannte Gefahren (EC1000.24)
das gleichzeitige Bestehen einer Feuer-, Sturm- und
Leitungswasserversicherung für das im Versicherungsvertrag bezeichnete Eigenheim oder
Wohnobjekt.
Wird daher eine oder mehrere der zuvor benannten [...] Sparten (Feuer, Sturm, Leitungswasser)
rechtswirksam beendet, erlischt auch die im Vertrag enthaltene Allriskversicherung mit selbigem
Datum.
1. Versicherte Gefahren
Artikel 1 der vereinbarten und [...] für
Schäden an den versicherten Sachen und versicherten Kosten je Schadenfall dar. Sind im
Versicherungsvertrag mehrere, eine wirtschaftliche Einheit bildende, versicherte Sachen oder
Risikoorte zusammengefasst
Wertanpassung (EG10) (EG10)
(Wertanpassungsklausel) kann unbeschadet des Fortbestandes der
sonstigen Vertragsbestimmungen für sich allein von jedem Vertragspartner jährlich mit einer
Kündigungsfrist von drei Monaten auf den Zeitpunkt