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Versicherungsbedingungen der EURO GARANTIE Polizze Fondsorientierte Erlebensversicherung mit Kapitalgarantie gegen Einmalprämie - 2001 (VEUGP2001)
2001
VEUGP2001
Versicherungsnehmer ist die Person, die den Versicherungsvertrag mit der OBERÖSTERREICHISCHEN
Versicherung AG abschließt.
Versicherter ist die Person, deren Leben versichert ist.
B [...] (Begünstigter) ist die Person, die für den Empfang der Leistung benannt ist.
Versicherer ist die OBERÖSTERREICHISCHE Versicherung AG.
§ 1 Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
(1) Als Versicherungsnehmer
Versicherungsbedingungen der FONDS GARANTIE Polizze Fondsorientierte Erlebensversicherung mit Kapitalgarantie gegen Einmalprämie - 2001 (VFGP2001)
2001
VFGP2001
Versicherungsnehmer ist die Person, die den Versicherungsvertrag mit der OBERÖSTERREICHISCHEN
Versicherung AG abschließt.
Versicherter ist die Person, deren Leben versichert ist.
B [...] (Begünstigter) ist die Person, die für den Empfang der Leistung benannt ist.
Versicherer ist die OBERÖSTERREICHISCHE Versicherung AG.
§ 1 Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
(1) Als Versicherungsnehmer
Versicherungsbedingungen der Zins GARANTIE Polizze Fondsorientierte Erlebensversicherung mit Kapitalgarantie und Mindestverzinsung gegen Einmalprämie - 2003 (VZGP 2003) (VZGP2003)
2003 (VZGP 2003)
Versicherungsnehmer ist die Person, die den Versicherungsvertrag mit der
OBERÖSTERREICHISCHEN Versicherung AG abschließt.
Versicherter ist die Person, deren Leben versichert ist.
B [...] (Begünstigter) ist die Person, die für den Empfang der Leistung benannt ist.
Versicherer ist die OBERÖSTERREICHISCHE Versicherung AG und im Falle einer Mitversicherung das auf
der Polizze genannte Versicher
Versicherungsbedingungen der Zins GARANTIE Polizze Fondsorientierte Erlebensversicherung mit Kapitalgarantie und Mindestverzinsung gegen Einmalprämie - 2002 (VZGP 2002) (VZGP2002)
2002 (VZGP 2002)
Versicherungsnehmer ist die Person, die den Versicherungsvertrag mit der
OBERÖSTERREICHISCHEN Versicherung AG abschließt.
Versicherter ist die Person, deren Leben versichert ist.
B [...] (Begünstigter) ist die Person, die für den Empfang der Leistung benannt ist.
Versicherer ist die OBERÖSTERREICHISCHE Versicherung AG .
§ 1 Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
(1) Als Versicherungsnehmer
Euro-Teilkasko (KA1131.23)
Verlust des Rechtes auf Leistung nach Maßgabe der
Bestimmungen des § 6 VersVG zur Folge.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1