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Grobe Fahrlässigkeit in der Euro-Kasko (KA1137.13)
bene kraftfahrrechtliche Berechtigung gelenkt hat.
Abweichend von Art. 10 Z. 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB) gilt dieser Verzicht
Unterbrechungsschäden durch radioaktive Isotope bzw. radioaktive Verunreinigung (Kontamination) infolge eines versicherten Sachschadens (BU3132.15)
Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherungen industrieller und gewerblicher Anlagen durch
auf dem Versicherungsgrundstück befindliche radioaktive Isotope entstehen - insbesondere auch
durch radioaktive Verunreinigung
DaHeim - Ausschnittsdeckung (DHA-2015.18)
ckung mit
gleichem Datum.
2. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen zu Grunde:
- Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung in der jeweils gültigen Fassung.
- Allgemeine
Ergänzungsdeckungen - Hausratversicherung (HE-2018)
ungen mit
gleichem Datum.
2. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen zu Grunde:
- Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung in der jeweils gültigen Fassung.
- Allgemeine
STURM - Straßenlaternen im Gemeindegebiet – St3041.22 (St3041.22)
rt sind Schäden
verursacht durch ein versichertes Schadenereignis gemäß Art. 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AStB
an im Gemeindegebiet befindlichen (nach den Regeln der Technik errichteten und mit