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Prämiennachlaß für zwei getrennte Kältemaschinen (KG12) (KG12)
Anlage mit mindestens zwei
getrennten Kältemaschinen samt Antrieb und automatischer Zuschaltung zugrunde, sodaß bei
Ausfall einer Anlage die zweite Anlage den Kältespiegel über einen Zeitraum von mindestens
Dauerstandzelte - Dauercamper (St1145.21)
Besonderen auf die Obliegenheit
der Schneeabräumpflicht gemäß Artikel 6 Punkt 1.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden AStB.
Nicht versichert gelten:
- Vorzelte mit verschiebbarem Gestänge bzw. ohne Winte
Solaranlagen, Fotovoltaikanlagen freistehend (St3011.12)
STURM - Solar- und/oder Fotovoltaikanlagen - St3011.12
Am Versicherungsgrundstück freistehend oder am Gebäude abweichend von der Dachneigung,
hinsichtlich der regionalen Schnee und Windlasten normgerecht
Speditionsgüterversicherung (F55) (F55)
hat.
2. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Sachen, für die Feuerversicherungsschutz
aufgrund einer anderen Versicherung besteht.
3. Falls die nach Ziffer 2 ersatzpflichtigen Versicherer eine
Auslandsdeckung Landwirtschaftlicher Inhalt (Fe2118.16)
tung, Erntefrüchte, Viehbestand
und Vorräte - Fe2118.16
Abweichend von Punkt 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingungen für die
Feuerversicherung AmHof/AmLand (Fe2001.16), besteht Ve