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Unwetterpaket 2013 (St152)
Erdbeben) gilt um EUR
3.000,- erhöht.
Der Deckungsumfang entspricht der, dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegenden Klausel GaN-06 oder
GaN-02.
2. Wetterwarnungen
Die Übermittlung von Wetterwarnungen
Unwetterpaket 2013 (H220)
Erdbeben) gilt um EUR
3.000,- erhöht.
Der Deckungsumfang entspricht der, dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegenden Klausel HaN-06 oder
HaN-02.
2. Wetterwarnungen
Die Übermittlung von Wetterwarnungen
Mehrkosten durch behördliche Auflagen (ImG009.12)
behördliche Auflagen - ImG009.12
1. Als Mehrkosten durch behördliche Auflagen gelten jene Kosten, die aufgrund gesetzlicher Be-
stimmungen oder behördlicher Auflagen nach einem Schadenereignis über die Kosten
Grobe Fahrlässigkeit in der Euro-Kasko (KA1137.13)
bene kraftfahrrechtliche Berechtigung gelenkt hat.
Abweichend von Art. 10 Z. 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB) gilt dieser Verzicht
Unterbrechungsschäden durch radioaktive Isotope bzw. radioaktive Verunreinigung (Kontamination) infolge eines versicherten Sachschadens (BU3132.15)
Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherungen industrieller und gewerblicher Anlagen durch
auf dem Versicherungsgrundstück befindliche radioaktive Isotope entstehen - insbesondere auch
durch radioaktive Verunreinigung