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VersVG§71 (VersVG§71)
des Versiche-
rungsfalles oder soweit sie keinen Einfluß auf den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung
gehabt hat. Das Gleiche gilt, wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die
Pensionsrechner
die erforderlichen Versicherungsjahre sowie weitere gesetzliche Voraussetzungen auch tatsächlich vorliegen. Rechtsverbindliche Auskünfte zu Ihren gesetzlichen Pensionen kann Ihnen ausschließlich Ihr zuständiger
Allgemeine Bedingungen für die Sturmschadenversicherung (AStB86-95) (AStB86-95)
et, die versicherten Gebäude, vor allem das Dachwerk, laufend
instand zu halten.
Art. 5
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schadenfall
(1) Der Versicherungsnehmer hat im Falle eines drohenden [...] drohenden Schadens oder eines eingetretenen Schadens,
für den er Ersatz verlangt, folgende Obliegenheiten:
a) Er hat nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen und dabei [...] richtig und vollständig zu machen.
(3) Verletzt der Versicherungsnehmer eine der vorstehenden Obliegenheiten, so ist der Versicherer
nach Maßgabe des § 6 Abs. 3 des Versicherungsvertragsgesetzes von
Hausbau: Gut gebaut, noch besser gewohnt
Sie die Kanalanschlusshöhen unbedingt berücksichtigen. Ansonsten müssen Sie Abwässer auf das höherliegende Niveau pumpen. Das macht die Installation von kosten- und wartungsintensiven Hebeanlagen notwendig [...] sich Bauherr und Bauherrin entscheiden, die Ausführung sollte in jedem Fall geschultem Personal obliegen. Richtiges Rohrmaterial: kleine Ursache große Wirkung Abschließend soll noch ein eher unterschätzter
Versicherungsschutz bei Einbruch: Was gilt im Rahmen einer Haushaltsversicherung als versichert?
Damit eine Versicherung im Falle eines Einbruches leistet, sind bestimmte Voraussetzungen, auch „Obliegenheiten“ genannt, einzuhalten. Wenn Sie Ihre Wohnung/Ihr Haus verlassen, müssen alle Öffnungen (Eingangs- [...] Winter für Schneeräumung. Räumen Sie Leitern oder Kisten weg und lassen Sie ihr Werkzeug nicht draußen liegen. Jeder hat im Garten gerne seine Privatsphäre, aber auf üppig bepflanzten, uneinsichtigen Grundstücken