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Wertanpassung der Versicherungssummen (Gebäude und Einrichtung)(F75.1) (F75.1)
kann unbeschadet des Fortbestandes der sonstigen
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Vertragsbestimmungen für sich allein von jedem Vertragspartner mit einer Kündigungsfrist von
drei Monaten auf den Zeitpunkt der
UPG-95 (UPG-95)
umfaßt die Sparten Feuer, Sturm und wenn beantragt Leitungswasser für das in der Polizze be-
zeichnete Gebäude, wobei jede Sparte als eigener Vertrag gilt.
Bei Wegfall von Versicherungsverträgen
WI.1 (WI.1)
(Wertanpassungsklausel) kann unbeschadet des Fortbestandes der
sonstigen Vertragsbestimmungen für sich allein von jedem Vertragspartner mit einer
Kündigungsfrist von drei Monaten auf den Zeitpunkt der Hau
Wertanpassung (MB4065.12)
(Wertanpassungsklausel) kann unbeschadet des Fortbestandes der
sonstigen Vertragsbestimmungen für sich allein von jedem Vertragspartner jährlich mit einer
Kündigungsfrist von drei Monaten auf den Zeitpunkt
Kombinierter Rechtsschutz für ImRecht Privat (RS241)
n Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB) in der jeweils zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung in folgendem Umfang geleistet:
1.1. Fahrzeug-Rechtsschutz (Artikel 17.2 [...] (Artikel 21 ARB).
1.7. Sozialversicherungs-Rechtsschutz (Artikel 22 ARB).
1.8. Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz für den Privatbereich (Artikel 23 ARB).
1.9. Rechtsschutz für Vorsatzdelikte (Artikel 19