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Euro-Vollkasko für Gebrauchtwagen (KA104) (KA104)
unbekanntes Fahrzeug
(Parkschadenversicherung).
1.1.7 Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
1.1.8 Darüberhinaus sind versichert Schäden durch Unfall
Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (St816)
oder Reparaturarbeiten am versicherten Gebäude und Gebäudebestandteilen entstehen
(auch bei Vorhandensein von Provisorien).
3. Schäden durch Auftauarbeiten und Reparaturen an den Dachrinnen und Dach
Euro-Vollkasko für Gebrauchtwagen (KA122) (KA122-06)
unbekanntes Fahrzeug
(Parkschadenversicherung).
1.1.8 Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
1.1.9 Darüberhinaus sind versichert Schäden durch Unfall
Deckungsumfang/Erweiterungen/Selbstbehalte in der Euro-Vollkasko für Gebrauchtwagen (KA102) (KA102)
unbekanntes Fahrzeug
(Parkschadenversicherung).
1.1.7 Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
1.1.8 Darüberhinaus sind versichert Schäden durch Unfall
Wirtschaftstreuhänder (VH012) (VH012)
Art. 1.1 Abs. 3 AVBW ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung
(nicht jedoch Abhandenkommen) von für die Sachbearbeitung in Betracht kommenden
fremden Datenträgern (insbesondere