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Wasserwerke (Amtshaftpflicht) (AH357) (AH357)
Versicherungsschutz abweichend von Art. 7, Pkt. 3. AHVB
auch auf Schadenersatzverpflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes (BGBl. Nr. 20/1949) in der
jeweils geltenden Fassung, soweit hiefür nicht
Wasserwerke (Amtshaftpflicht) (AH458) (AH458)
Versicherungsschutz abweichend von Art. 7, Pkt. 3. AHVB
auch auf Schadenersatzverpflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes (BGBl. Nr. 20/1949) in der
jeweils geltenden Fassung, soweit hiefür nicht
Kündigung der Zusatzpakete (KFZ010)
zu einer Kfz-Haftpflichtversicherung
abgeschlossen und teilt das rechtliche Schicksal des zugrundeliegenden Kfz-
Haftpflichtversicherungsvertrages.
Bei Weiterbestand der Kfz-Haftpflichtversicherung ist
Ausschluss Einbruchdiebstahlrisiko (CS3001.12)
COMPUTER - Ausschluss des Einbruchdiebstahl-, Diebstahl- und Beraubungs-
Risikos - CS3001.12
Aufgrund besonderer Vereinbarung wird Art. 1 Pkt. 1.10 der Allgemeinen Bedingungen für die
Versicherung von
Allg.Bedingungen f.Versicherungen gegen Leitungswasserschäden (AWB98) (AWB98)
13. Wasserverlust, Mietverlust oder andere mittelbare Schäden.
14. Schäden durch Grundwasser, Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Wasser aus Witterungsnie-
derschlägen oder dadurch [...] l-
le einschließlich der Behebung der dabei verursachten Schäden anfallen.
2.3. Nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert sind:
2.3.1. BEWEGUNGS- UND SCHUTZKOSTEN, das sind Kosten [...] Gebäudeschäden ist auf Verlangen auf Kosten des Versicherungsnehmers ein beglaubigter
Grundbuchauszug nach dem Stand vom Tag des Schadenereignisses beizubringen.
3.4. Der durch den Schaden