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Gewerbe - ergänzende Klauseln (ImG002.12)
neuen Bedingungen und Sicherheitsvorschriften dem Vertrag zugrunde zu legen
sind, gelten weiterhin die bisherigen Vertragsgrundlagen.
(gilt für F, ST, LW, ED, Gl, FBU, TBU)
4. Anerkennung [...] wird ein Regiezuschlag von
derzeit 170 % anerkannt. Der Regiezuschlag ist auf das Grundgehalt/den Grundlohn aufzuschlagen.
(gilt für F, ST, LW, ED, Gl, EC, ECBU, UG, UGBU)
24. Repräse [...] ften bei Bau-,
Umbau- und Reparaturarbeiten auf dem Versicherungsgrundstück gelten, soweit sie durch zwingende
technische Gründe veranlasst sind und bei ihrer Durchführung die gebotene
Feuer TIG/EC/AR - ergänzende Klauseln (TIG002.13)
dass die neuen Bedingungen und Sicherheitsvorschriften dem Vertrag zugrunde zu legen
sind, gelten weiterhin die bisherigen Vertragsgrundlagen.
(gilt für F, ST, LW, ED, Gl, FBU, TBU)
4. Anerkennung der [...] mers wird ein Regiezuschlag von derzeit 170 % anerkannt. Der Regiezuschlag
ist auf das Grundgehalt/den Grundlohn aufzuschlagen.
(gilt für F, ST, LW, ED, Gl, EC, ECBU, UG, UGBU)
23. Repräsentantenklausel [...] Betriebsvorschriften bei Bau-,
Umbau- und Reparaturarbeiten auf dem Versicherungsgrundstück gelten, soweit sie durch
zwingende technische Gründe veranlasst sind und bei ihrer Durchführung die gebotene erhöhte
Modell Komfortschutz 500 ab 25 % Invalidität (UN1034.16)
25 % Invalidität - UN1034.16
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad für Dauerinvalidität mindestens [...] gsleistung
erbracht.
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Artikel 7
- mindestens 25%
Modell Komfortschutz 500 ab 11 % Invalidität (UN1033.16)
11 % Invalidität - UN1033.16
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad für Dauerinvalidität mindestens [...] gsleistung
erbracht.
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Artikel 7
- mindestens 25%
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Musterkollektionen (TRMK-08)
und Aufenthalte von Musterkollektionen
einschließlich Verpackung und Behältnisse.
2. Versicherungsgrundlage
Grundlage der Versicherung sind - soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist -
die