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Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (St5101.22)
und Begrenzungen des §6
Absatz 1,1a und 2 VersVG zur Leistungsfreiheit des Versicherers.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Witterungsniederschläge Gebäude (St3013.19)
führt nach Maßgabe des § 6 Absatz 1, 1a, und 2 VersVG
zur Leistungsfreiheit des Versicherers.
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Indirekte Blitzschäden, Überspannungsschäden erweiterte Deckung (inkl. Bürogeräte sowie elektrische , und elektronische Betriebseinrichtung) (Fe3004.22)
diese Schäden jedoch dann, wenn sie
während oder infolge eines Gewitters eingetreten sind.
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Löschanlagen (FBU183.1)
ung im Sinne des Art. 2 der Allgemeinen Bedingungen für
die Sachversicherung (ABS) dar.
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Löschanlagen (F183.1)
hung im Sinne des Art. 2 der Allgemeinen Bedingungen für
die Sachversicherung (ABS) dar.
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