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Ausfall von Klimaanlagen (CS5.1)
entsprechende
Schadenverhütungsmaßnahmen eingeleitet werden. Verletzt der Versicherungsnehmer diese
Obliegenheit, so ist der Versicherer aufgrund des Art. 5 der ADVB von der Verpflichtung zur
Leistung frei.
Revision der Etagenplattenpressen (Holzindustrie) (MB47.5-03)
einen
Beauftragten zu der Untersuchung entsenden kann.
3. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit so ist der Versicherer nach Maßgabe § 6
VersVG von der Entschädigungspflicht frei.
4. Bohrungen
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Elektro-Anlagen und -Geräten (ABE80-95) (ABE80-95)
Art. 6 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schadenfall
(1) Der Versicherungsnehmer hat im Falle eines Schadens, für den er Ersatz verlangt, folgende Ob-
liegenheiten:
a) [...] digungsrechtes des Versicherers abgelaufen und eine Kündigung nicht erfolgt ist.
Art. 5 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor Eintritt des Schadenfalles
(1) Der Versicherungsnehmer ist [...] über das technisch
zulässige Maß belastet werden.
(2) Die Nichterfüllung dieser Obliegenheiten seitens des Versicherungsnehmers hat den Verlust des
Rechtes auf die Leistungen des Ve
Allgemeine Bedingungen für die Informationsverlust- und Datenträger- Versicherung elektronischer Datenverarbeitungsanlagen (ADVBID95) (ADVBID-95)
Artikel 6 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schadenfall
1. Der Versicherungsnehmer hat im Falle eines Schadens, für den er Ersatz verlangt, folgende Ob-
liegenheiten:
1.1 Er [...] Österreich im Aufstellungsraum des in der Polizze be-
zeichneten Versicherungsortes.
Artikel 5 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor Eintritt des
Schadenfalles
1. Der Versicherungsnehmer ist [...] den versicherten Datenträgern und den Anlagen zu gestatten.
3. Die Nichterfüllung dieser Obliegenheiten seitens des Versicherungsnehmers hat den Verlust des
Rechtes auf die Leistungen des Ve
Gesetzliche Vertreter des Versicherungsnehmers BW-S2 (BW-S2)
Bestimmung vereinbart:
Soweit für den Ausschlußtatbestand gemäß Artikel 5 oder die Erfüllung einer Obliegenheit gemäß
Artikel 12 das Verhalten des Versicherungsnehmers (Versicherten) maßgeblich ist, gelten