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Schäden an Kundenfahrzeugen (AH422) (AH422)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH422
TANKSTELLEN OHNE SERVICETÄTIGKEITEN; SCHÄDEN AN FAHRZEUGEN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solch
Indirekter Blitzschlag für Gemeinden bei Bestand einer Elektronik-Pauschal-oder Maschinenbruchversicherung (F205)
FEUER - Indirekter Blitzschlag für Gemeinden, solange eine Elektronik-Pauschal-
versicherung bzw. eine Maschinenbruchversicherung besteht - F205
Abweichend von Artikel 2, Punkt 5. der Allgemeinen Be
Haustechnik, Beleuchtung, Postkästen und Spielplatzeinrichtungen am (St2114.22)
STURM - Haustechnik, Beleuchtung, Postkästen und Spielplatzeinrichtungen am
Grundstück - St2114.22
Versicherungsschutz besteht für nachstehende, nach den Regeln der Technik errichtete und mit
dem Bo
Abhol- und Zustelldienst von Fahrzeugen (AH327) (AH327)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH327
ABHOL- UND ZUSTELLDIENST VON FAHRZEUGEN
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art. 1, Pkt. 2.2
Abrutschende Eis- und Schneelast (St3012.12)
STURM - Abrutschende Eis- und Schneelast - St3012.12
In Ergänzung des Art. 1.1.3 AStB gelten bis zu der auf der Polizze angeführten
Versicherungssumme auf Erstes Risiko zum Neuwert versichert:
Besc