Suche
Heilkosten: Einschränkung des Versicherungsschutzes (U1006)
: Einschränkung des Versicherungsschutzes
Abweichend von den diesem Vertrag zugrunde liegenden AUVB besteht kein Versicherungsschutz
hinsichtlich
Heilkosten, wenn der Versicherungsfall versursacht
Verbesserte Gliedertaxe für Ärzte (U861.3)
Ergänzung des Artikel 7, Pkt. 2.2 der Allgemeinen Bedingungen für die
Unfallversicherung (es gelten die AUVB in der in der jeweils gültigen Polizze angeführten Fassung)
werden ausschließlich für die in der
Heilkosten (U1006.1)
Heilkosten: Einschränkung des Versicherungsschutzes
Abweichend von den diesem Vertrag zugrunde liegenden AUVB besteht kein Versicherungsschutz
für
Heilkosten, wenn der Versicherungsfall verursacht wird im Zuge
Freizeitunfallversicherung (U904.2)
gesetzlichen
Unfallversicherungspflicht unterliegenden Berufes finden die Bestimmungen des Art. 20 der AUVB 2003
sinngemäß Anwendung
Für Unfälle bei entgeltlich ausgeübter Tätigkeit oder entgeltlicher
Familienunfallversicherung Variante C(100/100/0) (U845) (U845)
U845
Familienunfallversicherung Variante C
Versicherungsschutz wird im Rahmen der AUVB 1999 für den Hauptversicherten und seinen Ehepartner
bzw. Lebensgefährten geboten. Durch diese