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ImGeschäft-Feuerversicherung (IG-F-03) (IG-F-03)
Höchstentschädigung von EUR 20.000,00 mitversichert, sofern der Brand nicht vom KFZ selbst
ausgeht.
Brandschäden während der Fahrt, ebenso Schäden, die durch die Inbetriebsetzung des [...] für die jeweilige Deckung angeführten
Versicherungssumme auf erstes Risiko)
2.1. BRANDSCHÄDEN IN TROCKNUNGS- UND ERHITZUNGSANLAGEN gem. F177.1
2.2. SCHÄDEN DURCH INDIREKTEN BLITZSCHLAG [...] Gebäuden) gem. F201.1
2.3. SCHÄDEN AM PKW DES GESCHÄFTSINHABERS/GESCHÄFTSFÜHRERS
Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion (Artikel 1 der Allgemeinen Bedingungen für die
Feuerversicherung)
Im Geschäft - Feuerversicherung IG-F-99 (IG-F-99)
ichtung/ Vorräten
2.1. BRANDSCHÄDEN IN TROCKNUNGS- UND ERHITZUNGSANLAGEN
In Abweichung zu Art. 1 der Allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen sind Brandschäden in Trock-
nungs- und Erhit [...] Erhitzungsanlagen mitversichert, auch wenn der Brand innerhalb einer solchen Anlage aus-
bricht.
2.2. SCHÄDEN DURCH INDIREKTEN BLITZSCHLAG
Schäden durch indirekten Blitzschlag an Gebäude-E-Installationen [...] ausgeschlossen.
2.3. SCHÄDEN AM PKW DES GESCHÄFTSINHABERS/GESCHÄFTSFÜHRERS
Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion (Artikel 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Feuer-
versicherung) am
Kulturen und Obstbäume (Fe2106.16)
FEUER - Kulturen und Obstbäume - Fe2106.16
Werden bei einem Brand durch die Hitzeeinwirkung, durch herabfallende Gebäudeteile, durch das
Austreiben von Vieh oder durch den Feuerwehreinsatz Kulturen und/oder
Seng- und Schmorschäden (Fe3025.15)
Rollläden,
Außenantennen,
Telefon-, Torsprech- und Gegensprechanlagen, Tür- und Torbetätigungsanlagen, Brandmelde-
und Alarmanlagen von Gebäuden
auf erstes Risiko bis zur Höhe der vereinbarten und in der Polizze [...] Schmorschäden gelten Schäden, die durch Überlastung stromführender Leitungen entstehen
und keinen Brand im Sinne der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB darstellen.
Der auf der Polizze ausgewiesene Selbstbehalt
Allgemeine Österreichische Transportversicherungs-Bedingungen (AÖTB2013)
Luftfahrzeugen/Flugkörpern bzw. ihrer Teile oder
Ladung
i) Einsturz von Lagergebäuden und Brücken
j) Brand, Blitzschlag, Explosion
k) Erdbeben, Seebeben, vulkanische Ausbrüche und sonstige Naturkatastrophen