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Allgemeine Bedingungen zur Versicherung von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien (AEE2015.1)
der Vertragspartner
gekündigt wird.
Für den Zugang der Erklärung der Ablaufkündigung steht die gesamte Vertragslaufzeit unter
Beachtung der vorerwähnten Frist von drei Monaten zur Verfügung
Allgemeine Bedingungen für die Haushaltversicherung (ABH2013)
unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit Auswirkungen elektromagnetischer Felder
steht.
11. Nicht versichert sind Schadenersatzverpflichtungen aus Schäden, die direkt oder indirekt
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von elektronischen Anlagen und Geräten (AEVB2015)
den unter Pkt. 1.3 und 1.4 angeführten Ereignissen weder unmittelbar noch
mittelbar im Zusammenhang steht.
Ist der Versicherungsnehmer Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (BGBl.
140/79), so
Allgemeine Bedingungen für die Haushaltversicherung (ABH2014)
Schäden, die in
unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit Auswirkungen elektromagnetischer Felder
steht.
11. Nicht versichert sind Schadenersatzverpflichtungen aus Schäden, die direkt oder indirekt
auf
Allgemeine Österreichische Transportversicherungs-Bedingungen (AÖTB2013)
Versicherungsfalles noch auf den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers.
(5) Dem Versicherer steht es frei, eine Zuschlagsprämie für die Gefahrerhöhung zu
vereinbaren,
es sei denn, die Gefahrerhöhung