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Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von elektronischen Anlagen und Geräten (AEVB2015)
den unter Pkt. 1.3 und 1.4 angeführten Ereignissen weder unmittelbar noch
mittelbar im Zusammenhang steht.
Ist der Versicherungsnehmer Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (BGBl.
140/79), so
Allgemeine Bedingungen für die Haushaltversicherung (ABH2014)
Schäden, die in
unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit Auswirkungen elektromagnetischer Felder
steht.
11. Nicht versichert sind Schadenersatzverpflichtungen aus Schäden, die direkt oder indirekt
auf
Allgemeine Österreichische Transportversicherungs-Bedingungen (AÖTB2013)
Versicherungsfalles noch auf den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers.
(5) Dem Versicherer steht es frei, eine Zuschlagsprämie für die Gefahrerhöhung zu
vereinbaren,
es sei denn, die Gefahrerhöhung
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Sachversicherung (AECB2013) (AECB2013)
genannten Ereignissen oder deren
Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht.
Artikel 3
Versicherte Sachen und Kosten
1. Versicherte Sachen
1.1. Versichert sind die
Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung DaHeim (ABHD2023.1)
Schäden, die in
unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit Auswirkungen elektromagnetischer Felder
steht.
11. Nicht versichert sind Schadenersatzverpflichtungen aus Schäden, die direkt oder indirekt
auf