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Subsidiäre Lenkerhaftpflicht für Mietwagen innerhalb der EU (KH1043.25)
Vertrag
zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Haftpflichtversicherung (AKHB).
Oberösterreichische Versicherung AG - 24.03.2025 - Seite 1 / 1
UPB-95 (UPB-95)
verbleibenden Versicherungsverträge bzw. Risken der jeweils geltende Unternehmenstarif
der Oberösterreichischen Versicherung AG nach Maßgabe des vereinbarten Deckungsumfanges.
Zusätzlich zu den vereinbarten [...] Prämien (Nachlässe und Zu-
schläge) der Unternehmensschutz-Plus-Versicherung 1995 von der OBERÖSTERREICHISCHEN Versicherung AG
derart abgeändert werden, daß sich nach dem neuen Tarif für die vorliegende
Besondere Bedingung für die Kirchenversicherung (Feuer, Sturm) BBK.1 (BBK.1)
Teilschäden werden die Reparaturkosten ersetzt, maximal jedoch die Kosten lt. Pkt. a.
Die Oberösterreichische verzichtet im Schadenfall auf den Einwand der Unterversicherung, wenn
a) die Bewertung
Ergänzende Bedingung für Wasserbaustellen BW-S8 (BW-S8)
Bezugspegel: Bezugspegel:
In Fluß-km: In Fluß-km:
Pegelnull: m über NN Pegelnull: m über NN
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
UPG-95 (UPG-95)
Bündelversicherung, die
vereinbarungsgemäß nur gemeinsam und für die Dauer einer bei der Oberösterreichischen Versiche-
rung AG bestehenden aufrechten Unternehmensschutz-Plus-Versicherung 1995 für