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Kollektivunfallversicherung für Berufsunfälle mit Wegunfällen (UN1050.16)
UNFALL - Kollektivunfall für Berufsunfälle mit Wegunfällen - UN1050.16
Ergänzend zu Artikel 17 (Ausschlüsse) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB sind Freizeit-
unfälle vom Versicherungsschutz au
Bauherrnhaftpflichtversicherung - prämienfreie Rohbaudeckung (AH1005.15)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Bauherrnhaftpflichtversicherung; prämienfreie
Rohbaudeckung - AH1005.15
Während der prämienfreien Rohbaudeckung gilt die Bauherrnhaftpflichtversicherung abweichend
von der d
Schäden an Kundenfahrzeugen (AH322) (AH322)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH322
TANKSTELLEN OHNE SERVICETÄTIGKEITEN; SCHÄDEN AN FAHRZEUGEN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solch
Knochenbruch (UN1065.21)
UNFALL - Knochenbruch - UN1065.21
Beträgt die Versicherungssumme für Dauernde Invalidität zumindest EUR 50.000,-
(eine Unfallrente wird nicht berücksichtigt), so leisten wir, unabhängig von der Anza
Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen, Haustechnik am Grund (Fe2114.22)
FEUER - Haustechnik, Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen und
Infrastruktur am Grundstück - Fe2114.22
Versicherungsschutz besteht für nachstehende, nach den Regeln der Technik errichtete