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Schäden an Kundenfahrzeugen (AH422) (AH422)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH422
TANKSTELLEN OHNE SERVICETÄTIGKEITEN; SCHÄDEN AN FAHRZEUGEN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solch
Verwahrung von beweglichen Sachen (AH414) (AH414)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH414
VERWAHRUNG VON BEWEGLICHEN SACHEN
1. Die Bestimmungen gemäß Pkt. 2. gelten ausschließlich für solche beweglichen
Haustechnik, Beleuchtung, Postkästen und Spielplatzeinrichtungen am (St2114.22)
STURM - Haustechnik, Beleuchtung, Postkästen und Spielplatzeinrichtungen am
Grundstück - St2114.22
Versicherungsschutz besteht für nachstehende, nach den Regeln der Technik errichtete und mit
dem Bo
Verpuffungsschäden an und durch Kachelöfen (Fe3021.12)
FEUER - Verpuffungsschäden an und durch Kachelöfen - Fe3021.12
Schäden an Kachelöfen oder Schäden durch Kachelöfen an den in diesem Versicherungsvertrag
versicherten Sachen (Gebäude, kfm. techn. Bet
Besondere Bedingung für die Versicherung von elektronischgesteuerten Maschinen/Anlagen (MB4061.12.18)
MASCHINENBRUCH - Besondere Bedingung für die Versicherung von
elektronisch gesteuerten Maschinen/Anlagen - MB4061.12.18
In Abweichung von Artikel 2 (1) Pkt. 2 sowie in Ergänzung zu Artikel 1 (4) und