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Schäden durch Fahrzeuganprall (Fe1134.24)
elektrische Anlagenteile und Installationen
von Solar-, Photovoltaik- oder Schwimmbadanlagen am Grundstück mitversichert.
Oberösterreichische Versicherung AG - 19.11.2024 - Seite 1 / 1
Schäden durch Fahrzeuganprall (Fe5134.24)
elektrische Anlagenteile und Installationen
von Solar-, Photovoltaik- oder Schwimmbadanlagen am Grundstück mitversichert.
Oberösterreichische Versicherung AG - 19.11.2024 - Seite 1 / 1
Tierhalterhaftpflicht für Hunde, Pferde (DH1606.18)
Vertrag zugrunde
liegenden ABHD auch auf die Haltung der auf der Polizze bezeichneten Tiere.
Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Artikel 18 Punkt 6.2. der dem Vertrag
zugrunde liegenden ABHD
VBKSZ96 (VBKSZ96)
Vollendung ihres 60. Lebensjahres (Männer) bzw. vor Vollendung ihres 55. Lebens-
jahres (Frauen) aufgrund von Krankheit oder Unfall, die ärztlich nachzuweisen sind, dauerhaft und
vollständig außerstande [...] gesondert vorgeschrieben
wird. Eine darüber hinausgehende Prämie werden wir nicht berechnen. Wenn wir aufgrund des vorläufi-
gen Sofortschutzes leisten, verrechnen wir die erste Jahresprämie bzw. einmalige [...] zes, der angefallenen Kosten und nach Berücksichtigung eines Abschlages
nach den tariflichen Grundsätzen.
(5) Auf Zusatzversicherungen mit einer Versicherungsdauer bis zu zehn Jahren finden Abs. 2 bis
Versicherungsbedingungen der Zusatzversicherung für Kapitalzahlung bei bestimmten schweren Krankheiten und bei vollständiger und dauerhafter Erwerbsunfähigkeit - 1996 E (VBKSZ96E)
Vollendung ihres 60. Lebensjahres (Männer) bzw. vor Vollendung ihres 55. Lebens-
jahres (Frauen) aufgrund von Krankheit oder Unfall, die ärztlich nachzuweisen sind, dauerhaft und
vollständig außerstande [...] gesondert vorgeschrieben
wird. Eine darüber hinausgehende Prämie werden wir nicht berechnen. Wenn wir aufgrund des vorläufi-
gen Sofortschutzes leisten, verrechnen wir die erste Jahresprämie bzw. einmalige [...] zes, der angefallenen Kosten und nach Berücksichtigung eines Abschlages
nach den tariflichen Grundsätzen.
(5) Auf Zusatzversicherungen mit einer Versicherungsdauer bis zu zehn Jahren finden Abs. 2 bis