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Sprengstoffexplosionen Fe3030.15 (Fe3030.15)
FEUER - Sprengstoffexplosion - Fe3030.15
Abweichend von Punkt 2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden Zusatzbedingungen für die
Feuerversicherung von industriellen, gewerblichen und sonstigen Betrieben
Versicherung von fremden Eigentum (KG3) (KG3)
übergeben haben, gilt die Versicherung für Rechnung der
fremden Eigentümer, soweit nicht der Ausschluß beantragt ist.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Verpuffungschäden DaHeim (DH1103.15)
Kachelöfen und/oder sonstigen Öfen durch Verpuffung gelten in
Erweiterung von Artikel 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH bzw. ABHD mitversichert.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024
Außenversicherung - weltweiter Geltungsbereich (DH1709.15)
erung - weltweiter Geltungsbereich - DH1709.15
In Erweiterung von Artikel 3 Punkt 5.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD erstreckt sich
der Versicherungsschutz auf die ganze Erde.
Oberösterreichische
Verstopfungsschäden (LW1134.15)
Ableitungsrohre innerhalb des versicherten
Gebäudes sind abweichend von Artikel 2 Punkt 12 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB
mitversichert.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1