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Sonderkündigungsrecht (AS1001.21)
Sonderkündigungsrecht AS1001.21
Der gegenständliche Versicherungsvertrag ist erstmals nach Ablauf von drei Jahren unter
Einhaltung einer dreimonatigen Frist jeweils zum 01.01.sowie 01.07. jeden Jahres
Ausübung von Vereinstätigkeiten außerhalb des Vereins (AH349) (AH349)
chutz auch auf die
Ausübung der statutengemäßen Vereinstätigkeiten außerhalb des Vereines ohne Auftrag des Vereines.
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Ausübung von Vereinstätigkeiten außerhalb des Vereines (AH450) (AH450)
chutz auch auf die
Ausübung der statutengemäßen Vereinstätigkeiten außerhalb des Vereines ohne Auftrag des Vereines.
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Sprengstoffexplosionen Fe3030.15 (Fe3030.15)
FEUER - Sprengstoffexplosion - Fe3030.15
Abweichend von Punkt 2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden Zusatzbedingungen für die
Feuerversicherung von industriellen, gewerblichen und sonstigen Betrieben
Außenversicherung - weltweiter Geltungsbereich (DH1709.15)
erung - weltweiter Geltungsbereich - DH1709.15
In Erweiterung von Artikel 3 Punkt 5.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD erstreckt sich
der Versicherungsschutz auf die ganze Erde.
Oberösterreichische