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Unfall von Kassenboten (E42) (E42)
haftet auch dann, wenn die versicherten Boten und deren Begleitpersonen, soweit
letztere vertragsgemäß ausbedungen sind, infolge eines körperlichen Unfalles handlungsunfähig werden
und sodann eine
Belegschäden (AH2433.16)
Schadenersatzverpflichtungen aus Schäden an
fremden zu belegenden Tieren. Art. 7 Punkt 10 der dem Vertrag zugrunde liegenden AHVB findet
keine Anwendung.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024
Bewirtung in Eigenregie/entgeltliche Abgabe von Speisen und Getränken (AH3881.15)
HAFTPFLICHT - Bewirtung in Eigenregie - AH3881.15
Versicherungsschutz besteht gemäß Z 7.4. der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen
Bedingung AH3880.15 für die entgeltliche Abgabe von Speisen und Getränken
Ausübung von Vereinstätigkeiten außerhalb des Vereines (AH450.3) (AH450.3)
schutz auch auf die
Ausübung der statutengemäßen Vereinstätigkeiten außerhalb des Vereines ohne Auftrag des
Vereines.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Industrieöfen (Austreten von Schmelze) (MB63-03)
Behältnissen oder Leitungen entstehen,
wenn Schäden dieser Art dem Grunde nach durch einen Feuerversicherungsvertrag gedeckt
werden können.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1