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F905 (F905)
Bau- und/oder Montagearbeiten auf dem Versicherungsgrundstück von den ausführenden Hand-
werkern, deren Angestellten oder Arbeitern Sicherheitsvorschriften wider Wissen und Willen des Ver-
sicherungsnehmers
Bewachte Garderoben (AH463) (AH463)
ALLGEMEINE HAFTPLFICHT BESONDERE BEDINGUNG AH463
BEWACHTE GARDEROBEN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Sachen, die der Versicherungsnehmer od
OÖV-Basis für Freizeitunfälle (UN1089.18)
UNFALL - OÖV-Basis für Freizeitunfälle - UN1089.18
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde
liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AU
Premium für Freizeitunfälle ab 11 % Invalidität (UN1073.18)
UNFALL - Premium für Freizeitunfälle ab 11 % - UN1073.18
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellte Invaliditätsg
Haftungserweiterung für transportable und fahrbare Maschinen MB42-03 (MB42-03)
MASCHINENBRUCH - Haftungserweiterung für transportable und fahrbare
Maschinen - MB42-03
1. In Erweiterung des Art. 1(1) der Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Maschinen,
maschinellen E