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Photovoltaikanlagen (Fe5123.18)
Wechselrichtern sind
mitversichert.
In Abänderung des Artikel 2, Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind auch Schäden
an elektrischen Anlagenteilen und Installationen durch Überspannung oder Induktion
Zusatzbed. f.d. Feuer-BU-Vers. von ind., gewerb. sonst. Betrieben (BU3003.12)
gesetzlichen, behördlichen und die folgenden Sicherheitsvorschriften
einzuhalten.
Die folgenden Obliegenheiten gelten als vereinbarte Sicherheitsvorschriften gemäß Art. 3 der
Allgemeinen Bedingungen für die [...] 26.03.2024 - Seite 3 / 4
- Gesamte Gefahrenzone einschließlich daneben, darüber und darunter liegende Räume, Schächte
usw. gründlich und wiederholt auf Glimmstellen, Schwelgeruch und Rauchbildung k
AmHof-Superschutz Leitungswasserschadenversicherung (AHoSL-02)
Oberösterreichische eine Soforthilfe
bis zur Höhe der in der Polizze ausgewiesenen Summe auch ohne Vorliegen eines Reparaturnachweises.
Der Nachweis über die vollständige Instandsetzung der versicherten
Solarthermieanlagen (Fe5131.18)
und Installationen mitversichert.
In Abänderung des Artikel 2, Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind auch Schäden
durch Überspannung oder Induktion infolge Blitzschlags versichert.
Nicht
Photovoltaikanlagen (Fe1123.18)
Wechselrichtern sind
mitversichert.
In Abänderung des Artikel 2, Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind auch Schäden
an elektrischen Anlagenteilen und Installationen durch Überspannung oder Induktion