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Verstopfungsschäden (LW1134.15)
Ableitungsrohre innerhalb des versicherten
Gebäudes sind abweichend von Artikel 2 Punkt 12 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB
mitversichert.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1
Verpuffungschäden DaHeim (DH1103.15)
Kachelöfen und/oder sonstigen Öfen durch Verpuffung gelten in
Erweiterung von Artikel 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH bzw. ABHD mitversichert.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024
Versicherung von fremden Eigentum (KG3) (KG3)
übergeben haben, gilt die Versicherung für Rechnung der
fremden Eigentümer, soweit nicht der Ausschluß beantragt ist.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Unfall von Kassenboten (E42) (E42)
haftet auch dann, wenn die versicherten Boten und deren Begleitpersonen, soweit
letztere vertragsgemäß ausbedungen sind, infolge eines körperlichen Unfalles handlungsunfähig werden
und sodann eine
Bewirtung in Eigenregie/entgeltliche Abgabe von Speisen und Getränken (AH3881.15)
HAFTPFLICHT - Bewirtung in Eigenregie - AH3881.15
Versicherungsschutz besteht gemäß Z 7.4. der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen
Bedingung AH3880.15 für die entgeltliche Abgabe von Speisen und Getränken