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Schäden durch indirekten Blitzschlag (DH1101.15)
indirekten Blitzschlag (Überspannung bzw. Induktion) sind abweichend von
Artikel 2 Punkt 1.2. der dem vertrag zugrunde liegenden ABH mitversichert.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1
Kunstverglasungen (DH1504.15)
HAUSHALT - Kunstverglasungen - DH1504.15
Abweichend von Artikel 2 Punkt 5.2.1. der dem vertrag zugrunde liegenden ABHD sind
Bruchschäden an Kunstverglasungen bis zu der auf der Polizze angeführten V
Ergänzung paritätisches Kündigungsrecht (F115.1)
Entschädigungsleistung geführt hat, die insgesamt die halbe Jahresprämie des betroffenen
Versicherungsvertrages (der betroffenen Versicherungssparte) überstiegen hat.
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Ausstellung der Versicherungsbestätigung (KFG§61) (KFG§61)
gung, kostenlos auszustellen. Auf der
Versicherungsbestätigung ist anzugeben, daß auf den Versicherungsvertrag österreichisches
Recht anzuwenden ist.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 -
Gleichrichterglaskolben (MB57-03)
skolben werden nur dann ersetzt, wenn die Brenndauer nachweislich
nicht mehr als 18.000 Stunden betragen hat. Die Wertminderung durch Abnützung wird nach dem
Verhältnis der tatsächlichen Brennstundenzahl