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Rechtsanwälte, Verteidiger in Strafsachen (VH005) (VH005)
Hausverwalter und durch das Gericht bestellte Geschäftsführer (§ 15 a GmbHG).
2. Die Prämienberechnungsgrundlage ist der Jahresumsatz des Versicherungsnehmers. Als
Umsatz im Sinne dieser Bestimmung
Notare (VH006) (VH006)
die Parteienvertretung in Strafsachen und bürgerlichen
Rechtsstreitigkeiten.
2. Die Prämienberechnungsgrundlage ist der Jahresumsatz des Versicherungsnehmers.
Als Umsatz im Sinne dieser Bestimmung
UPB-H-95 (UPB-H-95)
DEN BETRIEB (UPB-H-95)
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen
zugrunde:
Allgemeine und Ergänzende Bedingungen für die Haftpflichtversicherung
(AHVB 93-95, EHVB
Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherungsgesetz §24 (KHVG§24) (KHVG§24)
Haftpflichtversicherer zur Leistung verpflichtet ist.
(4) Soweit der Versicherer den Dritten aufgrund des Abs. 1 befriedigt, geht die Forderung des
Dritten gegen den Versicherungsnehmer auf ihn
ImRecht Verein (RS3005.15)
die vereinbarten und auf der Polizze angeführten
Rechtsschutzbausteine und gemäß den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB) in folgendem Umfang geleistet: