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Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Erlebensfall - 1999 (VBERL99)
Erlebensfall - 1999
Versicherungsnehmer ist die Person, die den Versicherungsvertrag mit der
OBERÖSTERREICHISCHEN Versicherung AG abschließt.
Versicherter ist die Person, deren Leben versichert ist.
Be [...] (Begünstigter) ist die Person, die für den Empfang der Leistung benannt ist.
Versicherer ist die OBERÖSTERREICHISCHE Versicherung AG.
§ 1 Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
(1) Als Versicherungsnehmer
Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Erlebensfall - 1999 E (VBERL99E)
Erlebensfall - 1999 E
Versicherungsnehmer ist die Person, die den Versicherungsvertrag mit der
OBERÖSTERREICHISCHEN Versicherung AG abschließt.
Versicherter ist die Person, deren Leben versichert ist.
Be [...] (Begünstigter) ist die Person, die für den Empfang der Leistung benannt ist.
Versicherer ist die OBERÖSTERREICHISCHE Versicherung AG.
§ 1 Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
(1) Als Versicherungsnehmer
Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Todesfall (Lebensversicherung) - 1994.1 (VBKAP-94.1)
ung) - 1994.1
Versicherungsnehmer ist die Person, die den Versicherungsvertrag mit der
OBERÖSTERREICHISCHEN Versicherung AG abschließt.
Versicherter ist die Person, deren Leben versichert ist.
[...] (Begünstigter) ist die Person, die für den Empfang der Leistung benannt ist.
Versicherer ist die OBERÖSTERREICHISCHE Versicherung AG.
§ 1 Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
(1) Als Versicherungsnehmer
VBKAP-95.1 (VBKAP-95.1)
ung) - 1995.1
Versicherungsnehmer ist die Person, die den Versicherungsvertrag mit der
OBERÖSTERREICHISCHEN Versicherung AG abschließt.
Versicherter ist die Person, deren Leben versichert ist.
Be [...] (Begünstigter) ist die Person, die für den Empfang der Leistung benannt ist.
Versicherer ist die OBERÖSTERREICHISCHE Versicherung AG.
§ 1 Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
(1) Als Versicherungsnehmer
Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Todesfall (Lebensversicherung) - 1995 (VBKAP95)
erung) - 1995
Versicherungsnehmer ist die Person, die den Versicherungsvertrag mit der
OBERÖSTERREICHISCHEN Versicherung AG abschließt.
Versicherter ist die Person, deren Leben versichert ist.
Be [...] (Begünstigter) ist die Person, die für den Empfang der Leistung benannt ist.
Versicherer ist die OBERÖSTERREICHISCHE Versicherung AG.
§ 1 Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
(1) Als Versicherungsnehmer