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Kunstverglasungen (Gl3013.17)
GLAS - Kunstverglasungen - Gl3013.17
In Abänderung der dem Vertrag zu Grunde liegenden besonderen Bedingung für die
entsprechende Glasbruch-Versicherungsvariante (Gl3007, Gl3008, Gl3010) sind Bruchschäden
Zeitlich begrenzter Außenschutz (ED3016.14)
eingeschaltet sein.
Einzelstücke mit einem Einkaufswert, welcher den auf der Polizze angeführten Betrag übersteigt, sind
nicht versichert.
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Eingebrachte Sachen der Beherbergungsgäste (AH5435.16)
und Wasserfahrzeuge - AH5435.16
Die besondere Vereinbarung gemäß Abschnitt B 7 Punkt 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden
EHVB ist getroffen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite
Versicherungsort (LW2100.16)
LEITUNGSWASSER - Versicherungsort - LW2100.16
In Erweiterung von Art. 4 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB besteht Versicherungsschutz
für bewegliche Sachen in ganz Österreich, soferne sich die
Brandschäden an Trocken- u. sonstigen Erhitzungsanlagen (Fe2011.16)
an Trocken- u. sonstigen Erhitzungsanlagen - Fe2011.16
In Abänderung von Art. 2 Punkt 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Brandschäden an
Trocken- und sonstigen Erhitzungsanlagen und deren Inhalt