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F-GPZ-95 (F-GPZ-95)
zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich die
Haftung des Versicherers auf die kostengünstigste Abwicklung.
2.2.6. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen [...] angeordnet wurden.
2.2. ENTSORGUNG VON SONDERMÜLL - VERSICHERUNG VON MEHRKOSTEN DURCH
BEHANDLUNG VON GEFÄHRLICHEM ABFALL UND/ODER PROBLEMSTOFFEN
2.2.1. In Ergänzung des Art. 1 (7) lit. [...] sind mit
EUR 3.633,64,-- auf erstes Risiko auch Mehrkosten versichert, die durch die Behandlung von
gefährlichem Abfall und Problemstoffen im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes
UPG-L-95 (UPG-L-95)
angeordnet wurden.
2.13. ENTSORGUNG VON SONDERMÜLL - VERSICHERUNG VON MEHRKOSTEN DURCH
BEHANDLUNG VON GEFÄHRLICHEM ABFALL UND/ODER PROBLEMSTOFFEN
Text abgedruckt unter Punkt 2.13. der UPB-F-95
UPG-St-95 (UPG-St-95)
angeordnet wurden.
2.14. ENTSORGUNG VON SONDERMÜLL - VERSICHERUNG VON MEHRKOSTEN DURCH
BEHANDLUNG VON GEFÄHRLICHEM ABFALL UND/ODER PROBLEMSTOFFEN
Text abgedruckt unter Punkt 2.13. der UPB-F-95
UPB-L-95 (UPB-L-95)
angeordnet wurden.
2.13. ENTSORGUNG VON SONDERMÜLL - VERSICHERUNG VON MEHRKOSTEN DURCH
BEHANDLUNG VON GEFÄHRLICHEM ABFALL UND/ODER PROBLEMSTOFFEN
Text abgedruckt unter Pkt. 2.13. der UPB-F-95
Entsorgungskosten, Sonderabfall (CS14.1)
252/90 geboten ist.
Abfuhrkosten sind Kosten des Transportes zum Zweck der Behandlung oder zur Deponierung.
Behandlungskosten sind Kosten für Maßnahmen, welche dazu dienen, gefährlichen Abfall oder
[...] besonders vereinbarten Versicherungssumme auf erstes Risiko
sind die Kosten für Untersuchung, Abfuhr, Behandlung und Deponierung versichert.
Diese Kosten müssen verursacht werden durch
- eine in diesem Vertrag [...] srechtlichen Bestimmungen
unterliegen,
- kontaminiertes Erdreich
angefallen, wie diese zu behandeln und/oder zu deponieren sind.
Gefährlicher Abfall und Problemstoffe sind im Sinn des Abfallwi