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Besondere Bedingung für den Keine-Sorgen-Schutzengel Info&Service (KSSIS2016) (KSSIS2016)
Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel (ABKSS) Anwendung.
Besonderer [...] Deutsch nicht Amtssprache
ist.
2.6. Nachrichtenübermittlung
Ist es den versicherten Personen aufgrund eines Todesfalles, lebensbedrohenden Unfalles oder
Erkrankung, finanzieller Notlage oder behördlicher
Zusatzbed. f.d. BU-Vers. zusätzl. Gefahren (ZBECBU-IG03)
beteiligten Versicherer in Empfang zu nehmen.
2. Prozessführung
Soweit die vertraglichen Grundlagen für die beteiligten Versicherer die gleichen sind, wird
folgendes vereinbart:
2.1. Der
Vertragshaftung (AH3804.12) (AH3804.12)
Versicherungsver-
trages auch auf die vom Versicherungsnehmer übernommene vertragliche Haftung aufgrund
genormter Verträge gegenüber von Bund, Ländern, Gemeinden, sonstigen öffentlich-
Rauchfangkehrer (Allmählichkeitsschäden) (AH328) (AH328)
abweichend von Art. 1, Pkt. 2. und Art. 7, Pkt. 3. AHVB auch
auf Schadenersatzverpflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes (BGBl. Nr. 20/1949 in der je-
weils geltenden Fassung).
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Stillstand (MB43.1-03)
so wird der Nachlass sofort gewährt, im
anderen Falle nach Ablauf des Versicherungsjahres. Die auf Grund des Nachlasses zunächst nicht
vorgeschriebene Prämie gilt als gestundet. Die endgültige Prämienabrechnung