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Mitversicherung von Bargeld und Waren (EG2) (EG2)
Versicherer leistet ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache keine Entschädigung für
Farbbänder, Tonträger und präparierte Papiere.
Schäden durch Flüssigkeiten, Dämpfe oder Gase, die durch verwendete C
Mehrkost en für Luftfracht (CS9.1)
vereinbart, daß sich die Ersatzleistung
des Versicherers bis zu dem in der Polizze vorgesehenen Betrag auf erstes Risiko auch auf
Mehrkosten für Luftfrachten, die zur Behebung eines ersatzpflichtigen
Umwelteigenschäden durch Mineralölaustritt (AH1002.15)
- Umwelteigenschäden durch Mineralölaustritt -
AH1002.15
In Erweiterung von Artikel 6 der dem Vertrag zugrunde liegenden AHVB sind Sachschäden am
Erdreich des Versicherungsgrundstückes und an versicherten
Kaminbrand (Fe5109.16)
FEUER - Kaminbrand - Fe5109.16
In Erweiterung der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Feuerver-
sicherung (AFB) sind Schäden durch Kaminbrand bis zur Höhe der vereinbarten
Gebäudeverglasungen bis 10 m2 (DH1501.15)
HAUSHALT - Gebäudeverglasungen bis 10 m2 - DH1501.15
In Abänderung von Artikel 1 Punkt 1.2.4. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD gelten
Gebäudeverglasungen bis zu einem Ausmaß von 10 m2 pro Einzelscheibe