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Betriebsunterbrechungsversicherung auf -Erstes Risiko- (BU3010.14)
Risiko“ -
BU3010.14
In Abänderung von Artikel 5 und Artikel 6 und Art. 9 der AFBUB gilt der Deckungsbeitrag auf
"Erstes Risiko" versichert.
In Abänderung von Artikel 11 der AFBUB wird im Schadenfall keine
Beaufsichtigte Hüpfburg (AH3882.15)
HAFTPFLICHT - beaufsichtigte Hüpfburg - AH3882.15
Versicherungsschutz besteht gemäß Z 7.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen
Bedingung AH3880.15 für den Bestand und Betrieb von Hüpfburgen, sofern
Versicherungsort (LW2100.16)
LEITUNGSWASSER - Versicherungsort - LW2100.16
In Erweiterung von Art. 4 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB besteht Versicherungsschutz
für bewegliche Sachen in ganz Österreich, soferne sich die
Zeitlich begrenzter Außenschutz (ED3016.14)
eingeschaltet sein.
Einzelstücke mit einem Einkaufswert, welcher den auf der Polizze angeführten Betrag übersteigt, sind
nicht versichert.
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Kunstverglasungen (Gl3013.17)
GLAS - Kunstverglasungen - Gl3013.17
In Abänderung der dem Vertrag zu Grunde liegenden besonderen Bedingung für die
entsprechende Glasbruch-Versicherungsvariante (Gl3007, Gl3008, Gl3010) sind Bruchschäden