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Zusatzbed. für die LW-vers. von ind., gewerbl. und sonst. Betrieben (LW3015.21)
vereinbart ist, die folgenden Zuordnungen:
1.1. Gebäude sind mit allen Baubestandteilen über und unter Erdniveau versichert.
1.1.1. Als Gebäude gelten:
alle Gebäude im engeren Sinn, das sind alle Bauwerke, [...] Bauwerke, die einen konstruktiven Bestandteil von Gebäude bilden.
Bauwerke, die überwiegend bautechnisch ausgeführt sind.
Bauwerke, die im Anlagevermögen den Gebäuden zugeordnet sind.
Das können z.B. sein: Flugdächer [...] und Schächte, Verbindungsgänge, Einfriedungen.
1.1.2. Zum Gebäude zählen alle Baubestandteile sowie Zubehör, das im Anlagevermögen dem
Gebäude zugeordnet ist. Das sind z.B.:
Blitzschutzanlagen;
Elektro-
Glas Gebäude-Neubauwert (Gl3008.17)
GLAS - Gebäude-Neubauwert - Gl3008.17
Diese Glasversicherung ist nach der Tarif - Pauschalvariante "Gebäude-Neubauwert" erstellt.
Versichert gelten die gemäß nachstehender Gliederung auf der Polizze [...] hen Scheibengröße gekürzt.
Gebäude-Außenverglasung (sofern auf der Polizze als versichert angeführt):
Sofern auf der Polizze angeführt, gelten als Gebäude-Außenverglasung folgende
Verglasungen als versichert: [...] versichert:
An den Außenflächen des Gebäudes befindliche, einen festen Konstruktionsbestandteil mit
dem Gebäude bildende Verglasung wie: Außentürverglasung, Fensterverglasung,
Wintergartenverglasung, Da
Glas Gebäude-Neubauwert (Gl3008.16)
GLAS - Gebäude-Neubauwert - Gl3008.16
Diese Glasversicherung ist nach der Tarif - Pauschalvariante "Gebäude-Neubauwert" erstellt.
Versichert gelten die gemäß nachstehender Gliederung auf der Polizze [...] hen Scheibengröße gekürzt.
Gebäude-Außenverglasung (sofern auf der Polizze als versichert angeführt):
Sofern auf der Polizze angeführt, gelten als Gebäude-Außenverglasung folgende
Verglasungen als versichert: [...] versichert:
An den Außenflächen des Gebäudes befindliche, einen festen Konstruktionsbestandteil mit
dem Gebäude bildende Verglasung wie: Außentürverglasung, Fensterverglasung,
Wintergartenverglasung, Da
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS2015.1)
erst nach Kriegsende zu zahlen.
(5) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 509/1994)
§ 91. Bei der Gebäudeversicherung muß die im Falle einer nicht rechtzeitigen Zahlung der Prämie
nach § 39 zu bestimmende Zah
Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude, Betriebseinr., Waren/Vorr. (IG-GIaN-02.1)
Versichert sind ausschließlich die in der Polizze bezeichneten Gebäude-, Nebengebäude samt
dazugehörenden Baubestandteilen und Gebäudezubehör.
Versicherungsschutz besteht weiters für die in der Polizze [...] und dergleichen) des betroffenen Gebäudes innerhalb des lokalen Grundwasserspiegels liegen;
6. Schäden an den versicherten Sachen, solange Fenster und Türen der Gebäude aufgrund Neubau oder
wegen Umb [...] Polizze bezeichneten Versicherungs-, Risiko- oder
Betriebsstandorten befindlichen Gebäude und die sonstigen in Gebäuden befindlichen versicherten Sachen
nach Maßgabe von Art. 3.1. dieser Bedingung.