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Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen (LW5124.18)
r, Whirlpools und Gartenduschen - LW5124.18
Abweichend von Artikel 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind
Bruchschäden an wasserführenden Rohrleitungen von Schwimmbädern, Schwimmteich-
becken
Unfalltod (Fe2116.16)
Blitzschlages oder einer Explosi-
on an den versicherten Sachen im Sinne der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB, so erbringt der
Versicherer eine einmalige Todesfallleistung in der vereinbarten und auf der
Schwimmteichbecken am Grundstück (LW1147.15)
cken am Versicherungsgrundstück -
LW1147.15
Abweichend von Artikel 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind
- Bruchschäden an wasserführenden Rohrleitungen von, mit festen Baustoffen errichtete
Grobe Fahrlässigkeit (ImG022.15)
des Versicherers wegen
Verletzung aller sonstiger vertraglich vereinbarter oder gesetzlicher Obliegenheiten oder einer
Gefahrerhöhung, insbesondere im Zusammenhang mit der Verletzung gesetzlicher, behördlicher
Stillstand (MB43.1-03)
Stillstandszeiten dem Versicherer jeweils unverzüglich bekanntzugeben. Bei Nichterfüllung dieser
Obliegenheit ist der Versicherer im Schadenfall von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Ein Stillstandsnachlass