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Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung nach Einheitssätzen (FBU11) (FBU11)
FEUER-BU BESONDERE BEDINGUNG FBU11
Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung nach
Einheitssätzen
Im Schadenfall sind die versicherten Pr
Glühendflüssige Schmelzmassen (FBU116)
FEUER-BU - Glühendflüssige Schmelzmassen - FBU116
1. Als Sachschäden im Sinne des Artikel 3 der AFBUB gelten auch Schäden durch
bestimmungswidriges Ausbrechen glühendflüssiger Schmelzmassen aus ihre
Sprengstoffexplosion (FBU119)
FEUER-BU - Sprengstoffexplosion - FBU119
Abweichend von Punkt 1 der Zusatzbedingungen für die Feuer-Betriebsunterbrechungs-
Versicherung von industriellen, gewerblichen und sonstigen Betrieben (ZBFB
Überjährige Haftungszeit (FBU12) (FBU12)
FEUER BU - Überjährige Haftungszeit - FBU12
Abweichend von Art. 5 der Allgemeinen Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherungs-
Bedingungen (AFBUB) ist für die Gruppe(n) .................. eine Haftun
Betriebsstillegung (FBU122)
FEUER-BU - Betriebsstillegung - FBU122
1. Alle stillgelegten Betriebsanlagen sind gründlich zu reinigen. Kehrricht und Abfälle sind zu
beseitigen. Der Kraftstrom ist abzuschalten.
2. Alle vertragli