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Klausel für die Vermögensschadenversicherung von Warentransporten (SVV010413)
genannten Betrages.
5. Prämie
Der Prämienbetrag ergibt sich aus der Warentransport-Versicherung
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Besondere Vereinbarungen für die Mitversicherung bestehender Altbautengegen Teil- oder Ganzeinsturz BW/A (BW/A)
unverzügliche Schadensmeldung lt. Art. 12 B 1a) der BW 1 oder 2/75 bleibt davon
unberührt.)
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Besondere Bedingungen für KFZ-Pauschalversicherung von Gütertransporten (Tr3001.12)
e auf die ursprüngliche Höhe durch Prämiennachverrechnung pro
rata temporis aufzufüllen.
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Besondere Bedingung für die Versicherung von Gütern auf Messen und Ausstellungen (Au3001.12)
Kaufvertrages, spätestens jedoch mit dem in der
Versicherungsurkunde genannten Zeitpunkt.
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Wertanpassung Gebäude und Einrichtung (WA.1)
Zeitpunkt der Hauptfälligkeit der Prämie mittels
eingeschriebenen Briefes gekündigt werden.
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