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Dienstfahrten - Kaskoversicherung für Raiffeisenbedienstete (KA853)
Fahrzeuges durch ein unbekanntes Fahrzeug
(Parkschadenversicherung).
2.1.8. Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
2.1.9. Darüberhinaus sind versichert Schäden durch Unfall schlechthin
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Gütern auf Messen und Ausstellungen (TRMA-08)
gültigen Fassung, "Eingeschränkte
Deckung".
Mitversichert gelten die Gefahren von Diebstahl und Abhandenkommen ganzer Kolli,
Teildiebstahl und Raub, sowie Vernässung bzw. Rost und Oxidation, verursacht durch
Besondere Bedingung für die Versicherung von Gütern auf Messen und Ausstellungen (Au3001.12)
gültigen Fassung, "Eingeschränkte
Deckung".
Mitversichert gelten die Gefahren von Diebstahl und Abhandenkommen ganzer Kolli,
Teildiebstahl und Raub, sowie Vernässung bzw. Rost und Oxidation, verursacht durch
Gewerbe/Gemeinde Gebäude Variante C (LW3018.19)
und
einer Sprinkleranlage nach bestimmungswidrigem Auslösen
als mitversichert, auch wenn deren Vorhandensein bei Vertragsabschluss nicht angezeigt worden
ist.
5. SCHÄDEN AN DER WASSERFÜHRENDEN FUßBODEN
Besondere Bedingung für den Keine-Sorgen-Schutzengel Reise&Sport (KSSRS2006) (KSSRS2006)
Als Behandlungskosten anerkannt und bis zum vereinbarten Höchstbetrag werden übernommen:
- ambulante ärztliche Behandlungen inklusive ärztlich verordnete Heilmittel
- stationäre Heilbehandlung inklusive [...] um die
versicherte Person
2.1. Behandlungskosten
Erleidet die versicherte Person einen Unfall, sorgt der Versicherer für die medizinisch notwendige
Behandlung und trägt die hierdurch entstehenden [...] versicherte
Person behandelt wird, mindestens 50 km vom Wohnsitz der versicherten Person entfernt ist sowie ein
Krankenhausaufenthalt von mehr als fünf Tagen zu erwarten ist. Die behandelnden Ärzte müssen mit