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Kosten für die Wiederherstellung beschädigter oder Wiederbeschaffung entwendeter Baubestandteile auf erstes Risiko – ED3040.19 (ED3040.19)
auf erstes Risiko –
ED3040.19
1) Allgemein
In Erweiterung des Art. 3 Pkt. 2.2. der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen
für die Einbruchdiebstahlversicherung gelten:
im Zuge eines [...] versichert.
2) Klarstellung
Als Gebäude und Baubestandteile gelten die gem. Art. 1.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden
Besonderen Bedingung ED3022.19 versicherten Sachen.
3) Was ist nicht versichert?
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Mühlen mit Installation von elektrischen Sensoren F92 (F92)
Sensoren - F92
Der Prämienberechnung wurde das Vorhandensein nachfolgender Voraussetzungen
zugrundegelegt:
Die Installation von elektronischen Sensoren zur Überwachung von kritischen Stellen in der
Rechtsschutz Mitversicherung Übergeber (RS1007.18)
(n) Übergeber(in) in sämtlichen
versicherten Bausteinen, außer im Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete.
2. Als Übergeber gilt
a) der vorherige Eigentümer der gegenständlichen Liegenschaft
Mitversicherung von Bruchschäden durch Korrosion (LW3806.15)
sowie von geschlossenen Warmwassersystemen auch außerhalb des
versicherten Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück ohne Rücksicht auf die
Entstehungsursache versichert.
Der Kostenersatz für das Einziehen
Solarthermieanlagen (LW1121.15)
Solarthermieanlage anlässlich eines
versicherten Bruchschadens an der Solarthermieanlage.
Für auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers freistehende Solarthermieanlagen besteht
Versicherungsschutz nur dann