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Gewerbe - Grobe Fahrlässigkeit (ImG022.19)
des Versicherers wegen Verletzung aller sonstiger vertraglich vereinbarter oder
gesetzlicher Obliegenheiten oder einer Gefahrerhöhung, insbesondere im Zusammenhang mit der
Verletzung gesetzlicher, behördlicher
Freistehende Nebenobjekte Dauercamper (ZH1005.18)
- Bootshütten, Einfriedungen und Zelte sowie die, unter Punkt 1.1.2. der dem Vertrag zugrunde
liegenden DC-2018 angeführten Sachen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 16.04.2018 - Seite 1
Mitversicherung von Bruchschäden durch Korrosion (LW2806.16)
Bruchschäden durch Korrosion -
LW2806.16
Abweichend von Art. 2 Punkt 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind Bruchschäden ein-
schließlich der hierfür erforderlichen Nebenarbeiten an Zu- und Able
Kfz-Versicherungssteuerrechner
mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen – darunter Klein-Lkw (N1) und Quads – unterliegen einer Steuer, die sich nach der Motorleistung (kW) richtet. Ausnahmen: Zugmaschinen und Motorkarren [...] Ausnahmen: Zugmaschinen und Motorkarren mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen unterliegen nicht der motorbezogenen Versicherungssteuer. Hinweis: Für Fahrzeuge, die nach diesem Stichtag
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mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen – darunter Klein-Lkw (N1) und Quads – unterliegen einer Steuer, die sich nach der Motorleistung (kW) richtet. Ausnahmen: Zugmaschinen und Motorkarren [...] Ausnahmen: Zugmaschinen und Motorkarren mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen unterliegen nicht der motorbezogenen Versicherungssteuer. Hinweis: Für Fahrzeuge, die nach diesem Stichtag