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Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude (IG-GaN-06.1)
und Wasser etwa im gleichem Ausmaß enthalten und einen
Schlammstrom mit flussähnlichem Verlauf darstellen.
3.5. Lawinen- und Lawinenluftdruck
Lawinen im Sinne dieser Versicherungsbedingungen sind Eis- [...] Versicherungsort und dessen
näherer Umgebung innerhalb eines Radius von 3 km herangezogen. Für die
Feststellung der Bebenstärke sind die Aufzeichnungen der Zentralanstalt für
Meteorologie und Geodynamik maßgebend [...] Erdreich, Schwemmsand udgl.
3. Erstrisikosumme
Die in der Polizze ausgewiesene Erstrisikosumme stellt die Obergrenze des
Versicherers für Schäden an den versicherten Sachen und versicherten Kosten
Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude, Betriebseinrichtungen, Waren/Vorräte (IG-GIaN-06.1)
und Wasser etwa im gleichem Ausmaß enthalten und einen
Schlammstrom mit flussähnlichem Verlauf darstellen.
3.5. Lawinen- und Lawinenluftdruck
Lawinen im Sinne dieser Versicherungsbedingungen sind Eis- [...] Versicherungsort und dessen
näherer Umgebung innnerhalb eines Radius von 3 km herangezogen. Für die
Feststellung der Bebenstärke sind die Aufzeichnungen der Zentralanstalt für
Meteorologie und Geodynamik maßgebend [...] Erdreich, Schwemmsand udgl.
3. Erstrisikosumme
Die in der Polizze ausgewiesene Erstrisikosumme stellt die Obergrenze des
Versicherers für Schäden an den versicherten Sachen und versicherten Kosten
Versicherungsbedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel Haushaltshilfe (KSHH2004)
befolgen sind und der Schaden so gering wie
möglich zu halten ist;
1.3. dass nach Möglichkeit zur Feststellung des Sachverhalts beizutragen ist und dem Versicherer
jede zumutbare Untersuchung über die Ursache [...] auszuhändigen sind.
1.5. dass dem Versicherer auf dessen Anfrage Unterlagen zur Verfügung zu stellen sind, aus denen
sich die Berechtigung der versicherten Personen ergibt.
Artikel 12: Fälligkeit [...] Versicherungsleistung, Verjährung
Die Versicherungsleistung wird nach Abschluss der für ihre Feststellung notwendigen Erhebungen
fällig. Die Verjährung richtet sich nach § 12 des Versicherungsvertra
Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude, Betriebseinrichtungen, Waren/Vorräte (IG-GIaN-06)
und Wasser etwa im gleichem Ausmaß enthalten und einen
Schlammstrom mit flussähnlichem Verlauf darstellen.
3.5. Lawinen- und Lawinenluftdruck
Lawinen im Sinne dieser Versicherungsbedingungen sind Eis- [...] Versicherungsort und dessen
näherer Umgebung innnerhalb eines Radius von 3 km herangezogen. Für die
Feststellung der Bebenstärke sind die Aufzeichnungen der Zentralanstalt für
Meteorologie und Geodynamik maßgebend [...] Erdreich, Schwemmsand udgl.
3. Erstrisikosumme
Die in der Polizze ausgewiesene Erstrisikosumme stellt die Obergrenze des
Versicherers für Schäden an den versicherten Sachen und versicherten Kosten
Sicher zur Schule und zurück. Der Keine Sorgen Schutzengel hilft
aufgrund einer Erkrankung oder eines Notfalls nicht in der Lage sich um deren Kinder zu kümmern, stellt das Notfallservice der Oberösterreichischen Versicherung eine Betreuung durch ausgebildetes Personal