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Erstreckung der Haftung auf Montage- und Demontageschäden für Bohrgeräte und Turmdrehkräne (MB51-03)
MASCHINENBRUCH - Erstreckung der Haftung auf Montage- und
Demontageschäden für Bohrgeräte und Turmdrehkrane - MB51-03
In Erweiterung des Art. 1(1) Zif. 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Versiche
RS850 (RS850)
r zum öffentlichen Verkehr zugelasse-
nen Fahrzeuge, soferne Anzahl und Art der Fahrzeuge sowie deren Kennzeichen einmal jährlich (zur
Hauptfälligkeit) bekanntgegeben werden. Auf Grund dieser Meldung
F917.1 (F917.1)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F917.1
ZAHLEN DER ENTSCHÄDIGUNG
In Abänderung des Art. 11 der Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicheru
Freizügigkeit (E22.1) (E22.1)
EINBRUCH E22.1
FREIZÜGIGKEIT
Die versicherten Sachen gelten auf den in der Polizze bezeichneten Versicherungsgrundstück
F-917.1 (F-917.1)
FEUER Besondere Bedingung F-917.1
ZAHLEN DER ENTSCHÄDIGUNG
In Abänderung des Art. 11 der Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) g