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Fremdenbeherbergung - Privatzimmervermietung (AH101)
sich der Versicherungsschutz auch auf die im
folgenden genannten Bausteine:
1. Verlust oder Abhandenkommen eingebrachter Sachen, ausgenommen Kraft- und
Wasserfahrzeuge
1.1. Die nachfolgenden Bestimmungen [...] die Haftung des
Versicherungsnehmers als Verwahrer aus der Beschädigung und dem Verlust oder
Abhandenkommen von eingebrachten Sachen der zur Beherbergung aufgenommenen Gäste.
1.3. Abweichend von Art 7 [...] iheit des Versicherers gemäß § 6
VersVG - verpflichtet,
1.4.1. im Falle des Verlustes oder Abhandenkommens einer Sache unverzüglich bei der
zuständigen Sicherheitsbehörde Anzeige zu erstatten;
1.4.2
Fremdenbeherbergung - Privatzimmervermietung (ZAH435)
der Versicherungsschutz auch auf die im folgenden
genannten Bausteine:
1. VERLUST ODER ABHANDENKOMMEN EINGEBRACHTER SACHEN,
AUSGENOMMEN KRAFT- UND WASSERFAHRZEUGE
1.1. Die nachfolgenden B [...] die Haftung des
Versicherungsnehmers als Verwahrer aus der Beschädigung und dem Verlust oder Abhandenkommen von
eingebrachten Sachen der zur Beherbergung aufgenommenen Gäste.
1.3. Abweichend von Art [...] it des Versicherers gemäß § 6
VersVG - verpflichtet,
1.4.1. im Falle des Verlustes oder Abhandenkommens einer Sache unverzüglich bei der zuständigen
Sicherheitsbehörde Anzeige zu erstatten;
1.4
AmHof-Superschutz Feuerversicherung 2009 (AHoSF-09)
befinden und ober-
halb der einzustellenden Maschine ein Luftraum von zumindest 5 Metern vorhanden ist.
- sich (beispielsweise in einem Stallgebäude) zumindest in einem Umkreis von 5 Metern [...] den hinterbliebenen Ehepartner, bei gleichzeitigem Ableben beider, an die Erben.
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3
Handelt es sich um einen Unfall durch Brand, Blitzschlag oder Explosion an den versicherten Sachen
im
Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB97) (AFB97)
seien sie mit oder ohne Kriegserklärung, einschließlich aller Ge-
walthandlungen von Staaten und aller Gewalthandlungen politischer oder terroristischer Organi-
sationen,
9.2. inneren Unruhen [...] Schadenereignis durch LÖSCHEN, NIEDERREISZEN oder AUSRÄUMEN verursacht werden,
2.4. durch ABHANDENKOMMEN bei einem Schadenereignis eintreten.
Art. 2
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert [...] nach Punkt 2.2.4.
2.2.4. ENTSORGUNGSKOSTEN, das sind die Kosten für Untersuchung, Abfuhr, Behandlung und Deponierung
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vom Schaden betroffener versicherter Sachen.
2.3. Nicht versichert
Deckungsumfang/Erweiterungen/Selbstbehalte in d.Euro-Teilkasko (KA111) (KA111)
unbekanntes Fahrzeug
(Parkschadenversicherung).
1.1.10 Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
2. Selbstbehalt
2.1. Schadengruppe 1 (1.1.1 - 1.1.3):