Suche
Versicherungsform nach dem Gebäudeneubauwert für Wohnhäuser (G103) (G103)
ungen wie Wandspiegel, Vitrinen,
Pulte und dgl.
Ist am Schadentag die der Prämienberechnung zugrunde gelegte Neubauwertsumme niedriger als der tat-
sächliche Neubauwert, so wird nur derjenige Teil [...] Teil des Schadens ersetzt, der sich zum ganzen Schaden
verhält wie die der Prämienberechnung zugrunde gelegte Neubauwertsumme zum tatsächlichen Neubauwert.
- Seite 1 von 1 -
1
Markisen, Rollläden, Außenjalousien oder Außenraffstores (DH1705.23)
Gartenhütten und Geräteboxen - DH1705.23
In Erweiterung des Artikel 1 Punkt 1.2.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD zählen im
Eigentum des Versicherungsnehmers stehende Markisen, Rollläden, Außenjalousien [...] z gegeben ist.
Nicht versichert bleiben Sonnensegel aller Art.
Abweichend von den, dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD gelten Beeinträchtigungen an
Markisen Rollläden, Außenjalousien, Außenraffstores
Versicherungsform nach dem Gebäudeneubauwert für Wohnhäuser (G803) (G803)
glasungen wie Wandspiegel, Vitrinen, Pulte und dgl.
Ist am Schadentag die der Prämienberechnung zugrunde gelegte Neubauwertsumme niedriger als der tat-
sächliche Neubauwert, so wird nur derjenige Teil [...] Teil des Schadens ersetzt, der sich zum ganzen Schaden
verhält wie die der Prämienberechnung zugrunde gelegte Neubauwertsumme zum tatsächlichen Neubauwert.
- Seite 1 von 1 -
1
VersVG§70 (VersVG§70)
der Erwerber von der Versicherung Kenntnis erlangt
hat.
(3) Wird das Versicherungsverhältnis aufgrund dieser Vorschriften gekündigt, so hat der Veräußerer
dem Versicherer die Prämie zu zahlen, der
Beschädigung der Einfriedungen (ED3012.12)
Anzeige
gebracht wird
der Versicherungsnehmer (im Fall von Miete, Pacht etc.) aus vertraglichen Gründen zur
Wiederherstellung verpflichtet ist und
aus keiner anderen Versicherung Ersatzanspruch besteht