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Außergewöhnliche Naturereignisse - Betriebseinrichtung, Waren/Vorräte (IG-IaN-02.1)
und Wasser etwa im gleichem Ausmaß enthalten
und einen Schlammstrom mit flussähnlichem Verlauf darstellen.
3.5. Lawinen- und Lawinenluftdruck
Lawinen im Sinne dieser Versicherungsbedingungen sind Eis- [...] Versicherungsort und dessen näherer Umgebung innnerhalb eines Radius von 3 km her-
angezogen. Für die Feststellung der Bebenstärke sind die Aufzeichnungen der Zentralanstalt für
Meteorologie und Geodynamik maßgebend [...] Erdreich, Schwemmsand u . dgl.
3. Erstrisikosumme
Die in der Polizze ausgewiesene Erstrisikosumme stellt die Obergrenze des Versicherers für Schäden an
den versicherten Sachen und versicherten Kosten dar
Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen (St114)
Ereignis zerstört oder beschädigt, ersetzt
der Versicherer die dadurch anfallenden Kosten für die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung
einschließlich Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungskosten bis zur Höhe
Glühendflüssige Schmelzmassen (F133)
Schäden an feuerfesten Materialien im Inneren der Behältnisse oder
Leitungen, Schäden an der Durchbruchstelle, sowie Schäden an den Schmelzmassen selbst.
2. Aufheizkosten, Anheizkosten, Antemperkosten
Bestimmungswidriges Austreten glühendflüssiger Schmelzmassen (F33)
ebenfalls ersetzt, mit Ausnahme
der Schäden im Inneren des Behältnisses und des Schadens an der Durchbruchstelle, Schäden an
den Schmelzmassen selbst fallen nicht unter die Ersatzpflicht des Versicherers.
F912 (F912)
ssumme dem tatsächlichen Neuwert entspricht, die Entschädigung
zum Neuwert.
Außer Betrieb gestellte Maschinen fallen nicht unter diese Regelung, es sei denn, sie wurden ent-
sprechend gewartet,