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Sonderverglasungen (DH1504.18)
HAUSHALT - Sonderverglasungen - DH1504.18
Abweichend von Artikel 2 Punkt 5.2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD sind
Bruchschäden an Tür- und Fensterverglasungen von Sauna- und Infrarotkabinen
Photovoltaikanlagen (St1123.18)
gen Elektroinstallationen und Wechselrichtern
mitversichert.
Gemäß Artikel 3 Punkt 1.3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AStB wird vereinbart, dass sich
der Versicherungsschutz auch auf die Verglasung
GLASBRUCH - Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet (Gl3041.22)
Mitversichert sind Schäden:
verursacht durch ein versichertes Schadenereignis gemäß Art. 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden ABG
an im Gemeindegebiet befindlichen (nach den Regeln der Technik errichteten
Haupt- und Nebenwohnsitz (DH1711.15)
- Wohnungsinhalt in Haupt- und Nebenwohnsitzen - DH1711.15
In Erweiterung des Artikel 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH besteht für den versicherten
Wohnungsinhalt Versicherungsschutz sowohl am
Ableitungen auf dem Versicherungsgrundstück (LW2103.16)
LEITUNGSWASSER - Ableitungen - LW2103.16
Abweichend von Artikel 2 Punkt 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind Bruchschäden
einschließlich der hierfür erforderlichen Nebenarbeiten an Ableitungen