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OÖV-Plus ab 11 % (UN1085.18)
UNFALL - OÖV-Plus ab 11 % - UN1085.18
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträgt der
OÖV-Premium für Freizeitunfälle (UN1082.18)
Freizeitunfälle - UN1082.18
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) wie folgt ergänzt:
Beträgt
STURM - Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger jeweils mit behördlichem Kennzeichen zum Vollwert in Gebäuden am Versicherungsort zum Verkehrswert- St3033.19 (St3033.19)
ng: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit behördlicher Zulassung am Versicherungsort
bzw. Versicherungsgrundstück bleiben ungeachtet dieser Regelung gemäß Pkt. 1.2.1. St3016 Teil
der Betriebseinrichtung
Versicherungsbedingungen der Zusatzversicherung für Prämienbefreiung bei bestimmten schweren Krankheiten und bei vollständiger und dauerhafter Erwerbsunfähigkeit - 1996 E (VBKSZPF96E)
Vollendung ihres 60. Lebensjahres (Männer) bzw. vor Vollendung ihres 55.
Lebensjahres (Frauen) aufgrund von Krankheit oder Unfall, die ärztlich nachzuweisen sind, dauerhaft
und vollständig außerstande [...] geschrieben
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wird. Eine darüber hinausgehende Prämie werden wir nicht berechnen. Wenn wir aufgrund des vorläufigen
Sofortschutzes leisten, verrechnen wir die erste Jahresprämie bzw. einmalige Prämie [...] zes, der angefallenen Kosten und nach Berücksichtigung eines Abschlages
nach den tariflichen Grundsätzen.
(4) Auf Zusatzversicherungen mit einer Versicherungsdauer bis zu zehn Jahren finden Abs.2 bis
Reine Vermögensschäden (AH316) (AH316)
Erfüllung von Verträgen;
3.8 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder
ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art